Technischer Brandschutz

Feuerlöscher

Pflicht oder Notwendigkeit?

Diese Frage wird uns immer wieder gestellt. Generell gilt eine Pflicht in allen Unternehmen, Behörden und teilweise auch in Tiefgaragen (wird im Brandschutzkonzept festgelegt), jedoch nicht im privaten Bereich.

Da aber ca. zwei Drittel aller Entstehungsbrände mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpft werden können, sehen wir auch im privaten Bereich die Notwendigkeit einen funktionstüchtigen Feuerlöscher bereit zu halten.

Prüfpflicht für Unternehmen und Behörden

Die regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher ist in der DIN 14406-4 geregelt. Diese muss mindestens alle 2 Jahre erfolgen und von einem zertifizierten Servicetechniker durchgeführt werden. Sollten Sie in ihrem privaten Haushalt Feuerlöscher haben, ist eine regelmäßige Prüfung Notwendig, aber nicht verpflichtend. Bedenken Sie jedoch, das ein defekter Feuerlöscher keinen Sinn macht.

Die Prüfung erfolgt in der Regel bei Ihnen vor Ort, außer ein Defekt macht die Instandsetzung vor Ort unmöglich. Nach der Prüfung erhalten Sie einen ausführlichen Bericht und ein Standortverzeichnis auf Papier oder in digitaler Form. Auf Wunsch können wir Ihnen die Daten als Tabelle zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung stellen, oder die Standorte in einem digitalen Plan einzeichnen. Nähere Informationen dazu finden Sie in unseren Sonderleistungen.

Individuelle Beratung

Als Unternehmer haben Sie meist nicht die Zeit sich mit der Frage zu beschäftigen ob sich in den Arbeitsschutzrichtlinien oder in der Landesbauordnung etwas geändert hat. Eventuell haben Sie umgebaut oder Ihre Brandlasten haben sich verändert. Ist die Menge und Art der Feuerlöscher angemessen oder benötigen Sie neue. All diese Fragen lösen wir gerne in einer individuellen Beratung mit Ihnen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern und den örtlichen Brandschutzvorrichtungen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern in einem Seminar vor Ort an. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.

Definition der Brandklassen

Wasserlöscher = Brandklasse A

Geeignet für Feststoffe wie Holz und Papier. Empfehlung für Büro oder Wohnung. Nicht geeignet für den Außenbereich.


Schaumlöscher = Brandklasse A/B

Geeignet für Feststoffe und Flüssigstoffe wie Holz, Papier und brennbare Flüssigkeiten. Empfehlung für Büro, Lager, Wohnung. Nicht geeignet für den Außenbereich.

Pulverlöscher = Brandklasse A/B/C

Geeignet für Feststoffe, Flüssigstoffe und gasförmige Stoffe wie Holz, Papier, brennbare Flüssigkeiten, Gas. Empfehlung für Tankstellen, Lager, Tiefgaragen. Gut geeignet für den Außenbereich.

Kohlendioxidfeuerlöscher = Brandklasse B

Geeignet für elektrische Anlagen, IT-Technik. Empfehlung für Elektroräume, Server-Räume. Vorsicht Erstickungsgefahr in geschlossenen Räumen!

Fettbrandlöscher = Brandklasse A/B/F

Geeignet zum Löschen von Ölen und Fetten. Empfehlung für Gastronomie, Küchen, Camping, Wohnung. Frostsicher bis -30 Grad

Metallbrandlöscher = Brandklasse D

Geeignet für Metallbrände. Empfehlung für alle metallverarbeitenden Betrieben.

Rauchabzugsanlagen

Sicherheit durch rauchfreie Zonen

RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzugsanlagen) dienen dem natürlichen Rauchabzug im Falle eines Brandes und gewährleisten so, das Flucht- und Rettungswege rauchfrei bleiben.

Der Gesetzgeber schreibt deshalb die regelmäßige Wartung der RWA-Anlagen durch zertifizierte Fachbetriebe vor. Die Wartung erfolgt auf Grundlage der DIN 18232-2 und ist jährlich durchzuführen.

Welche Art von RWA-Anlagen gibt es?
Die häufigsten Fehler

Als zuverlässiger Partner mit bestens Ausgebildeten Servicetechnikern übernehmen wir die Wartung und Instandhaltung aller gängigen Hersteller. Sollte einmal eine Anlage nicht mehr zu reparieren sein, oder ein Umbau ist nötig, dann sind wir spezialisiert auf Aumüller-Funk-Lösungen.

Sollten Sie mehr Informationen benötigen, dann melden Sie sich noch heute bei uns. Bei einem kurzfristigen Gespräch oder ein paar Zeilen per Mail können wir die weiteren Schritte besprechen.

Ihr Partner für Wartung,
Instandhaltung und Reparatur

Wandhydraten

Brandbekämpfung auch für Laien

Wandhydranten Typ S sind ausschließlich für Selbsthilfekräfte vorgesehen. Sie besitzen einen formstabilen Schlauch der direkt an das Trinkwassernetz angeschlossen ist und bei ca. 2 Bar druck lediglich 24 Liter/min. Wasser bereitstellt.

Wandhydranten Typ F sind für Selbsthilfekräfte und für die Feuerwehr vorgesehen. Sie verfügen entweder über einen formstabilen Schlauch oder einen Flachschlauch in der Größe C. Da die Bedienung mit einem Flachschlauch bei falscher Handhabung einige Risiken birgt, sollte der Einsatz damit der Feuerwehr überlassen werden. Mit einem formstabilem Schlauch ist jedoch auch die Selbsthilfekraft dazu in der Lage.

Der Vorteil von Wandhydranten ist die sofortige Einsatzbereitschaft. Der Nachteil liegt im direkten Anschluss an das Trinkwassernetz, da sich im stagnierenden Wasser Legionellen bilden können. In manchen Anlagen wird deshalb eine regelmäßige Spülung vorgenommen.

 

Die Wartung muss jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen und ist in der DIN 14462 geregelt. Sie erhalten ein detailliertes Protokoll mit allen durchgeführten Arbeiten in jeder gewünschten Form.

Durchzuführende Arbeiten

Feuerlöschleitung Trocken

Brandbekämpfung für die Feuerwehr

So genannte „Steigleitungen Trocken“ dienen ausschließlich der Feuerwehr zur Brandbekämpfung. Sie werden von den Einsatzkräften bei den Einspeisungen mit externem Wasser befüllt. Dies kommt entweder von Über-/Unterflurhydranten oder vom Einsatzfahrzeug.

Der Vorteil liegt in der erhöhten Wassermenge die bereitgestellt werden kann, im geringen Platzbedarf der verbauten Entnahmeeinrichtungen und in der eigenständigen Versorgung mit Löschwasser ohne das Trinkwasser zu belasten.

 

Die Wartung muss alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen erfolgen und ist in der DIN 14462 geregelt. Sie erhalten ein detailliertes Protokoll mit allen durchgeführten Arbeiten in jeder gewünschten Form.

Durchzuführende Arbeiten

Über-/Unterflurhydranten

Die zuverlässigen Wasserlieferanten

Überflurhydranten sind meist leicht zu erkennen, da sie etwa einen Meter über dem Gelände installiert sind. In vielen Fällen sind sie Grau oder Rot lackiert und haben zwei Storz B-Anschlüsse. Es gibt sie mit Fallmantel unter dem sich die Handräder der Ventile befinden oder mit Abdeckkappen auf den Anschlüssen. Die Nennweiten gibt es in den Ausführungen von DN80, DN100 und DN150.

Unterflurhydranten sind im Boden versenkt und mit einer ovalen Hydrantenkappe gegen Schmutz abgedeckt. Ein Hydrantenschild zeigt den Standort des Hydranten.

Beide Hydranten sind an das Wassernetz angeschlossen und bilden die Hauptlöschwasserversorgung für die Feuerwehr. In der Regel befinden sich diese in der Nähe von Gebäuden, Parkplätzen und großen Firmengeländen. Die Hydranten liefern eine Wassermenge von 800 l/min bis 1600 l/min bei den Nennweiten von DN80 und DN100 und einem Druck von mindestens 0,15 MPa.

Mit unserem geeichten Messgerät prüfen wir nach DIN EN 14339 für Unterflurhydranten und DIN EN 14384 für Überflurhydranten, sowie der DIN 14462. Die detaillierten Messergebnisse erhalten Sie in unserem übersichtlichen Protokoll als Papier oder digitale Fassung. Auf Wunsch kann auch die Eintragung als Sonderleistung in der Softwarelösung „wasserkarte.info“ erfolgen.

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Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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